SACHVERSTÄNDIGER FÜR HOLZSCHUTZ

Während der Sanierung alter Häuser werden immer wieder Holzschäden, die durch Holzzer-störende Pilze und Insekten hervorgerufen werden, festgestellt. Da diese Sanierungsmaßnahmen meist nicht vom Bauherren einkalkuliert worden sind, werden mehr Kosten verursacht wie geplant. Die DIN 68800 Blatt 4 gibt an, dass die Hölzer des Objektes vor der Sanierung auf eventuelle Schäden zu kontrollieren sind. Allerdings können in den meisten Fällen nur durch das Hinzuziehen eines Sachverständigen die Schäden erkannt werden.

Als Sachverständiger für Holzschutz gehört es u. a. zu meinen Aufgaben Gebäude auf Schäden an Hölzern durch Hausschwamm und andere Pilze sowie Holzzerstörende Insekten (Hausbock, Scheibenbock ...) zu untersuchen und gegebenenfalls auf enthaltene Schadstoffe zu analysieren. Nachfolgend wird ein ausführlicher Untersuchungsbericht mit Dokumenta-tion, Fotos, Leistungsverzeichnissen und individuellen Sanierungsvorschlägen erstellt.

Vor der Sanierung ist eine auf Ihr Objekt bezogene individuelle Beratung bei Schwammsanierung, Insektensanierung (z. B. Begasung, Heißluft) und Fachwerksanierung (Taupunktberechnung etc.) angebracht.

Ich führe keine Sanierungen aus und vertrete keinen Holzschutzmittel-Hersteller. Neben den Sanierungsmöglichkeiten nach DIN 68 800 Teil 4 werden spezielle Sanierungsverfahren für historische Bausubstanz erarbeitet. Es wird versucht, soviel wie möglich an historischer Baussubstanz zu erhalten. Dabei spielt die Wirtschaftlichkeit der Sanierung eine große Rolle. Es stehen zerstörungsarme und zerstörungsfreie Untersuchungsmethoden zur Verfügung.